Nachrichtendienste gefährden unser Leben!

Am Wochenende verbreitete sich der Computervirus „Wannacry“ weltweit und legte bis jetzt 200’000 Systeme lahm. Betroffen sind, neben Anzeigetafeln der Bahn und Flughäfen, Firmen und Privatcomputer auch Spitäler in Grossbritannien. Diese mussten teils ihre Notaufnahmen schliessen und konnten Patienten nicht behandeln.

Wie sich herausstellt, nutzt der Virus eine Sicherheitslücke des amerikanischen Geheimdienst NSA. Sicherheitslücken in Programmen gibt es immer wieder und Softwarefirmen sind darauf angewiesen, über diese Lücken informiert zu werden um diese zu schliessen.

Geheimdienste aber sammeln und kaufen Sicherheitslücken und halten diese unter Verschluss. Wie das jüngste Beispiel zeigt, gefährden sie damit nicht nur die Sicherheit von z.B. Atomkraftwerken, Finanz- und Wirtschaftssystemen und privaten Daten, sondern auch Menschenleben. Man bedenke, Spitäler setzten auch hier im Wallis auf elektronische Patientendossier und digitale Vernetzung!

Der Schweizer Nachrichtendienst ist aktuell dabei, mit unseren Steuergeldern einen Staatstrojaner einzukaufen, der genau auf solche Sicherheitslücken aufbaut. Damit unterstützen wir Steuerzahler das dubiose Schwarzmarkt-Geschäft mit Sicherheitslücken und nehmen in Kauf, dass auch in Zukunft die Sicherheit aller Menschen und Unternehmen weltweit gefährdet wird.

Wir müssen jetzt konsequent sein, alle den Behörden bekannten Sicherheitslücken sofort veröffentlichen und auf den Staatstrojaner verzichten.

Leserbrief Walliserbote vom 16.05.2017
Leserbrief Walliserbote vom 16.05.2017

Internetsperre für die Schweiz im Parlament angenommen

Unter dem Deckmantel des „Schutz vor Glücksspielen“ hat gestern nun auch der Nationalrat mit überraschend klarer Mehrheit (147 JA zu 32 Nein) für eine Netzsperre von Nicht-Schweizerischen Casino-Webseiten gestimmt. Dies natürlich mit grossem zutun der Casino-Lobby (z.B. Präsident des Schweizer Casino Verbands ist niemand geringeres als Ex-CVP-Chef Christophe Darbellay). Die technische Unsinnigkeit (DNS-Sperren lassen sich mit geringer Kenntnis umgehen) und die Problematik, damit Zensur Tür und Tor zu öffnen, wird dabei wie so oft ignoriert.

Bei unseren Walliser Nationalräten stand nur Philippe Nantermod dem Thema kritisch gegenüber und stimmte dagegen! Alle anderen 7 der 8 Nationalräte haben diese Unsinnigkeit durchgewunken: Yannick Buttet, Viola Amherd, Mathias Reynard,Géraldine Marchand Balet, Roberto Schmidt, Jean-Luc Addor, Franz Ruppen

Wir lehnen diese beschlossenen Netzsperren im Geldspielgesetz vehement ab und überlegen, dagegen das Referendum zu ergreifen. Wir befürchten, dass mit dem Geldspielgesetz der Damm gebrochen ist und fortan immer mehr Netzsperren die Internetnutzer blockieren.

Mehr zum Thema:
– Amtliches Bulletin: Die Verhandlung im Parlament
– Watson: Geldspielgesetz und die Lobby
– Piratenpartei Schweiz: Pressemitteilung 

Leserbrief #2 zum NDG: Wer überwacht die Überwacher

Am 25. September stimmen wir über das neue Nachrichtendienstgesetz ab. Darin wünscht sich unser Geheimdienst mehr Kompetenzen und Möglichkeiten zur präventiven Überwachung. Wohl mit neidvollem Blick auf die Enthüllungen über die „Partnerdienste“ GCHQ in Grossbritannien und NSA in den USA. Das neue Gesetz erlaubt: Telefonüberwachung, Wanzen und Kamerainstallation in Privaträumen, Leute mit Drohnen observieren, Sicherheitslücken von Computer mit Schadsoftware (Trojaner) ausnutzen anstatt diese zu schliessen, das gesamte Internet nach Stichwörtern durchsuchen und vieles mehr.

Dies alleine, inklusive Sinn und Zweckmässigkeit, gilt es bereits kritisch zu Hinterfragen. Doch wer ist von diesem Freipass für den Geheimdienst überhaupt betroffen?

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Nicht nur Terroristen, sondern alle! Ohne Ausnahme! Es braucht nicht einmal einen Tatverdacht. Ist eine Person bereits verdächtig, ist die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht der Geheimdienst. Das neue Gesetz kennt auch keine Berufsgeheimnisse und somit fallen beim Abhören des Funkverkehrs oder des Internets auch die Daten von Ärzten, Geistlichen, Anwälten, usw. an.

Wer von dieser Überwachung betroffen ist, erfährt nichts davon und hat auch keine Möglichkeit, die Unrechtmässigkeit vor einem Gericht einzuklagen oder falsche Daten korrigieren zu lassen. Der Geheimdienst darf diese persönlichen Daten, ohne Rücksprache, auch an ausländische „Partnerdienste“ (Geheimdienste) weiterverkaufen.

Diese ganzen Überwachungen müssen aber von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen bewilligt werden. Da es aber keinen Verdacht für die Überwachung braucht und der Richter nur Angaben des Geheimdienstes erhält, hat er es schwer, solche Anträge abzulehnen. Das gilt für alle Instanzen. Und hat es der Geheimdienst eilig, kann er die Bewilligungen einfach erst im Nachhinein einholen.

Nein zum Freipass! Nein zum Nachrichtendienstgesetz!