Wieso NEIN zum neue Nachrichtengesetz (NDG)?

MindmapStatt den Nachrichtendiensten nach den Enthüllungen von Edward Snowden mal so richtig auf die Finger zu klopfen, möchte man hierzulande gerne das Gegenteil: Auch solch schöne Überwachungsspielzeuge! Natürlich im “Kampf gegen Terrorismus ®” und nur in gaaanz bestimmten Einzelfällen…

Dass Frankreich und Belgien mit ihren Nachrichtendiensten bereits vor den Anschlägen über weitreichende Kompetenzen verfügten, die (auch jetzt mit den Notstandsgesetzten) keine dieser grausamen Anschläge verhindern konnten, wird ignoriert.

Dass die Schweiz bis in die 90er faste eine Million BürgerInnen mit den damaligen Nachrichtendienst (dort hiess er noch „Staatsschutz“) fischierte, wird ignoriert. Auch die Konsequenzen werden ignoriert.

Dass der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) 2010 durch einen Mitarbeiter beklaut wurde (Datenklau) und ein anderer Mitarbeiter desselben Dienstes einem ominösen Weinbauer bei der Einschüchterung eines Journalisten geholfen hat, wird ignoriert.

Dass davon auch Ärzte, Anwälte, Journalisten, ALLE betroffen sein können, wird ignoriert!

Aber was genau steht im neuen Nachrichtendienstgesetzt? Was möchte der Nachrichtendienst? Und wieso sind wir dagegen?

  1. Trojaner/Wanzen: Der Nachrichtendienst möchte gerne bei Zielpersonen Wanzen in Räumlichkeiten sowie Laptops (dort heissen sie Trojaner) installieren. Letzteres muss wohl auf dubiosen Wegen eingekauft und mit noch-dubioseren Wegen auf die Computer installiert werden. Damit fördert man Sicherheitslücken – statt diese zu schliessen und etwas gegen „Cyberattacken“ zu unternehmen!
  2. Kabelaufklärung: Daten, die die Schweiz verlassen, sollen nach Stichwörtern durchsucht werden können. Fast alle Daten (Von gmx bis zu 1815.ch) verlassen die Schweiz und somit ist es de facto eine Internetüberwachung von allem. Zudem erhöht uns dies die Rechnung vom Internet-Abo, da die Anbieter wohl die Kosten der Hardware zur Überwachung tragen müssen.
  3. Bewilligungspflicht: Bis zu 3 Instanzen (inkl. Bundesrat) muss ein Antrag durchwandern. Ausser natürlich, wenn es Dringlich (Art. 30) ist, dann darf dies im Nachhinein geschehen. Die Kontrolle hierzu ist geheim und falls dagegen verstossen wird, wird die betreffende Person(en) nicht informiert. Fast eine „card blanche“!
  4. Maulkorb (Art. 59-75): Es gibt kein Einsichtsrecht, keine Rechtsmittel, alles ist Geheim und auch kein Zivil- oder Strafgericht darf den Nachrichtendienst bei Verstössen anklagen! „Kontrolliert“ wird das Ganze nur im Geheimen!
  5. Natürlich Zugriff auf alles, was im Büpf stehen wird…
  6. Einsatz von V-Leuten: Dass dies keine gute Idee ist, sehen wir am NSU-Prozess in Deutschland.
  7. Zusammenarbeit mit anderen „Organisationen“ (Art. 10 Abs2): D.h. statt dem NSA mal auf die Finger zu klopfen möchte man gerne auch als „Global-Player“ auftreten und beim weltweiten Daten-Tauschhandel mitmachen.
  8. Dauer? Wie lange diese Daten gespeichert werden, davon ist nicht die Rede. 50 Jahre? 100 Jahre?

Statt also eine offensive Geheimpolizei zu gründen, die präventiv BürgerInnen überwacht, sollte man sich auf die demokratischen Freiheitswerte berufen und nicht wegen ein paar fanatischen Idioten die Freiheit und Privatsphäre über Bord werfen! Nein zum NDG!

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