Leserbrief #2 zum NDG: Wer überwacht die Überwacher

Am 25. September stimmen wir über das neue Nachrichtendienstgesetz ab. Darin wünscht sich unser Geheimdienst mehr Kompetenzen und Möglichkeiten zur präventiven Überwachung. Wohl mit neidvollem Blick auf die Enthüllungen über die „Partnerdienste“ GCHQ in Grossbritannien und NSA in den USA. Das neue Gesetz erlaubt: Telefonüberwachung, Wanzen und Kamerainstallation in Privaträumen, Leute mit Drohnen observieren, Sicherheitslücken von Computer mit Schadsoftware (Trojaner) ausnutzen anstatt diese zu schliessen, das gesamte Internet nach Stichwörtern durchsuchen und vieles mehr.

Dies alleine, inklusive Sinn und Zweckmässigkeit, gilt es bereits kritisch zu Hinterfragen. Doch wer ist von diesem Freipass für den Geheimdienst überhaupt betroffen?

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Nicht nur Terroristen, sondern alle! Ohne Ausnahme! Es braucht nicht einmal einen Tatverdacht. Ist eine Person bereits verdächtig, ist die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht der Geheimdienst. Das neue Gesetz kennt auch keine Berufsgeheimnisse und somit fallen beim Abhören des Funkverkehrs oder des Internets auch die Daten von Ärzten, Geistlichen, Anwälten, usw. an.

Wer von dieser Überwachung betroffen ist, erfährt nichts davon und hat auch keine Möglichkeit, die Unrechtmässigkeit vor einem Gericht einzuklagen oder falsche Daten korrigieren zu lassen. Der Geheimdienst darf diese persönlichen Daten, ohne Rücksprache, auch an ausländische „Partnerdienste“ (Geheimdienste) weiterverkaufen.

Diese ganzen Überwachungen müssen aber von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen bewilligt werden. Da es aber keinen Verdacht für die Überwachung braucht und der Richter nur Angaben des Geheimdienstes erhält, hat er es schwer, solche Anträge abzulehnen. Das gilt für alle Instanzen. Und hat es der Geheimdienst eilig, kann er die Bewilligungen einfach erst im Nachhinein einholen.

Nein zum Freipass! Nein zum Nachrichtendienstgesetz!

Nein zur Durchsetzungsinitiative, Nein zur Abschaffung der „Heiratsstrafe“

Die Walliser Piratenpartei hat ihre Parolen für die Abstimmungen vom 28. Februar 2016 wie folgt gefasst:
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Nein zur Durchsetzungsinitaitive

Nein zur Initiative für die Abschaffung der „Heiratsstrafe“

Stimmfreigabe für Nahrungsmittelspekulationsstopp und Gotthard – Initiative

 

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Parole: JA zu „Jede Stimme zählt“ / NEIN zum Budgetdekret

Es sind zwei kantonale Abstimmungen am 28. November 2015 zu entscheiden welche wir wie folgt empfehlen:
  1. JA zur Volksinitiative „Jede Stimme zählt“
  2. NEIN zum PAS2: Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Kantonsbudgets 2015

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Parolen: Ja zur Stipendienintative und Präimplantationsdiagnosik, Nein zum Radio/Fernsehgesetz

Zwischenablage01JA zur Stipendieninitiative
Zitat Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz: “Bildung und Chancengleichheit sind uns Piraten sehr wichtig. Ein Eckpunkt von Chancengleichheit in der Bildung ist der gleiche Zugang zu Ausbildungsbeiträgen für alle bedürftigen Studierenden. Nur die Stipendieninitative kann dies durch weitreichende Harmonisierung der 26 Stipendienwesen in der Schweiz erreichen, während der indirekte Gegenvorschlag ungenügend ist.” (mehr)

JA zur Präimplantationsdiagnostik
Die Piraten befürworten die Möglichkeit der Anwendung von Präimplantationsdiagnostik zur Erkennung schwerer Krankheiten. Sie pochen jedoch auf die rechtliche und tatsächliche Freiheit der  Eltern, dieses Mittel einzusetzen und gegebenenfalls ein Krankheitsrisiko einzugehen oder nicht. (mehr)

NEIN zum Radio- und Fernsehgesetz
Das Radio- und Fernsehgesetz ist aus Sicht der Piraten ein Anachronismus, der eine unfaire Mediensteuer einführt, statt dass die Aufgaben der SRG in einem veränderten technologischen Umfeld überdenkt werden. Zudem hält die Piratenpartei die Vorlage für verfassungswidrig. (mehr)

STIMMFREIGABE – zur Erbschaftssteuerinitiative
Für die Initiative sprechen das Argument der Chancengleichheit und dass damit nicht Arbeitsleistung, sondern eben leistungsloses Einkommen besteuert würde. Da sie keine falschen Anreize setzt, ist sie eine der liberalsten Steuern. Gegen die Initiative sprechen die bedenkliche Rechtsunsicherheit durch die enthaltene Rückwirkung, die Beschneidung der Steuerhoheit der Kantone, die Tendenz zur Erhöhung der Staatsquote sowie die Zweckbindung für die AHV. Besser wäre es gewesen, die Kantone über den Einsatz der Gelder bestimmen zu lassen.

Die Piratenpartei hat die nationalen Parolen an der Mitgliederversammlung am 21. März in Lausanne gefasst.