Leserbrief #2 zum NDG: Wer überwacht die Überwacher

Am 25. September stimmen wir über das neue Nachrichtendienstgesetz ab. Darin wünscht sich unser Geheimdienst mehr Kompetenzen und Möglichkeiten zur präventiven Überwachung. Wohl mit neidvollem Blick auf die Enthüllungen über die „Partnerdienste“ GCHQ in Grossbritannien und NSA in den USA. Das neue Gesetz erlaubt: Telefonüberwachung, Wanzen und Kamerainstallation in Privaträumen, Leute mit Drohnen observieren, Sicherheitslücken von Computer mit Schadsoftware (Trojaner) ausnutzen anstatt diese zu schliessen, das gesamte Internet nach Stichwörtern durchsuchen und vieles mehr.

Dies alleine, inklusive Sinn und Zweckmässigkeit, gilt es bereits kritisch zu Hinterfragen. Doch wer ist von diesem Freipass für den Geheimdienst überhaupt betroffen?

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Nicht nur Terroristen, sondern alle! Ohne Ausnahme! Es braucht nicht einmal einen Tatverdacht. Ist eine Person bereits verdächtig, ist die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht der Geheimdienst. Das neue Gesetz kennt auch keine Berufsgeheimnisse und somit fallen beim Abhören des Funkverkehrs oder des Internets auch die Daten von Ärzten, Geistlichen, Anwälten, usw. an.

Wer von dieser Überwachung betroffen ist, erfährt nichts davon und hat auch keine Möglichkeit, die Unrechtmässigkeit vor einem Gericht einzuklagen oder falsche Daten korrigieren zu lassen. Der Geheimdienst darf diese persönlichen Daten, ohne Rücksprache, auch an ausländische „Partnerdienste“ (Geheimdienste) weiterverkaufen.

Diese ganzen Überwachungen müssen aber von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen bewilligt werden. Da es aber keinen Verdacht für die Überwachung braucht und der Richter nur Angaben des Geheimdienstes erhält, hat er es schwer, solche Anträge abzulehnen. Das gilt für alle Instanzen. Und hat es der Geheimdienst eilig, kann er die Bewilligungen einfach erst im Nachhinein einholen.

Nein zum Freipass! Nein zum Nachrichtendienstgesetz!


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