Parole: JA zu „Jede Stimme zählt“ / NEIN zum Budgetdekret

Es sind zwei kantonale Abstimmungen am 28. November 2015 zu entscheiden welche wir wie folgt empfehlen:
  1. JA zur Volksinitiative „Jede Stimme zählt“
  2. NEIN zum PAS2: Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Kantonsbudgets 2015

1. Wollen Sie die Volksinitiative „Jede Stimme zählt“ annehmen?

Um was geht es: Es geht um unser Wahlsystem bei den kantonalen Grossratswahlen (Die nächste Wahl folgt 2017). Die Sitze der verschiedenen politischen Kräfte würden neu zuerst nach drei Wahlkreisen (Ober-, Mittel- und Unterwallis) aufgeteilt. Im zweiten Schritt anhand der Bezirke (Unterwahlkreise). Dies soll verhindern, dass Stimmen „verloren“ gehen und die Wahl der Bürger mehr den gewählten Repräsentanten entspricht.

JA (was spricht dafür)

  • Laut neuer Rechtsprechung des Bundesgerichts widerspricht unser jetziges Wahlrecht der Bundesverfassung! Muss also (zu recht!) geändert werden! Das natürliche Quorum darf in Kantonswahlkreisen die 10% Grenze NICHT überschreiten! Es müssen also mindestens 10 Sitze zusammen zur Wahl stehen.
  • Reduzierung des „Natürlichen Quorums“ (Aktuelle Situationsbeispiel: Goms mit 3 Sitze. Hier benötigt eine Partei mind. 33% der Stimmen, um einen Sitz zu erlangen. D.h. nur die etablierte Partei kandidiert. Alle anderen Stimmen unter 33% sind umsonst und gehen „verloren“)
  • Gute Alternative zur abgelehnten R21 Revision da die jetzige Initiative nur das Thema „Wahlsystem“ behandelt und Beispielsweise keine unsinnigen Quoten (35 Sitze) für das Oberwallis und andere Aufweichungen.
  • Lachhafte Gegenargumente des Staatsrats (z.B. „Verständnisschwierigkeiten seitens der Stimmbürger“)
  • Verhindert ein „provisorisches“ Wahlsystem (mindestens für die nächsten Kantonswahlen) durch eine ausserordentliche Verordnung des Staatsrates und ohne jegliche Referendumsmöglichkeit!
  • Kurzfristig die einzige demokratische Möglichkeit, das Walliser Wahlsystem Bundesverfassungskonform anzupassen. Langfristig muss im Wallis mehr und ambitionierter Reformiert werden! (Stichwort: Constituante/Verfassungsrat zur Ausgestaltung einer neuer Verfassung)

NEIN (was spricht dagegen)

  • Die Bezirke (Vor allem hinsichtlich kleinen (Halb-)Bezirke) bleiben weiter bestehen.
  • Mehr als 3 Wahlkreise (z.B. 5 oder 6, wie bei der abgelehnten R21 Reform) währen noch besser.

FAZIT

Klares „Ja“ zur Volksinitiative „Jede Stimme zählt“. Nach der Annahme ist aber noch nicht Schluss! Wir fordern weitere, grössere und ambitioniertere Reformen!

 

2. Wollen Sie das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 annehmen?

Um was geht’s: Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons muss gespart werden. Dafür wurde ein Paket geschnürt welche verschiedenen Sparmassnahmen beinhalten. Es wird nun abgestimmt, ob das Walliser Stimmvolk diese Massnahmen akzeptiert. Konkret sind folgende Bereiche betroffen:
– Bildung: Kürzung der Unterrichtsstunden von 33 auf 32 Lektionen pro Woche
– Gerichtskosten: Erhöhung der Maximalgebühr für Gerichtsverfahren um 20%
– Motorfahrzeugsteuer: Erhöhung um 10%
– Steuer I: Einführung einer „Kopfsteuer“ für Kapitalgesellschaften/Genossenschaften von 200.- (Minimalsteuer).
– Steuer II: Aufschieben der Erhöhung des maximalen Krankenkassenprämienabzugs.
– Medizinische Versorgung I: Abschiebung 30% der Kosten für ambulante Versorgung von Suchtkranken an die Gemeinde.
– Medizinische Versorgung II: Abschiebung 50% der Kosten für Rettungswesen auf die Gemeinde (Ausnahme: 144 Anrufzentrale)
Zusätzlich:
– Einrichten eines Kompensationsfonds für z.B. Aussetzung des Reingewinnanteils der Schweizerischen Nationalbank.
– Blabla zur Steueramnesie ohne Effekt (Wurde aufgehoben)

JA (was spricht für die Annahme)

  • Die Finanzen des Kantons sind schlecht – es müssen Mehreinnahmen oder Sparmassnahmen getroffen werden.
  • Eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer ist im Grundsatz und im Vergleich zu den anderen Kantonen angebracht. Hier besteht aber die Gefahr, dass es durch die Kostenweitergabe an die Unternehmen (z.B. Firmenauto) schlussendlich wieder auf alle Kunden/Bürger abgewälzt wird.

NEIN (was spricht gegen die Annahme)

  • An der Bildung zu sparen ist immer ein falscher Weg
  • Die Erhöhung der Gerichtskosten geht in Richtung „Nur wer Geld hat, darf Klagen“.
  • Eine „Kopfsteuer“ für Unternehmen einzuführen, statt Unternehmen mit normalem/hohen Gewinn korrekt zu Besteuern ist unsinnig.
  • Wo gerechtfertigt, können medizinische Leistungen durch die Gemeinde mitfinanziert werden. Jedoch ist es schwierig, dies zu differenzieren (Welche Gemeinde ist für welchen Bereich zuständig?). Zusätzlich kann es nicht sein, dass Hilfsbedürftigen durch die Sparmassnahmen direkt betroffen sind (Suchtkranke)

FAZIT

„Nein“ zur Ausgaben- und Schuldenbremse auf Kosten der Bildung, der kleinen Bürger und KMU’s. Unser Gegenvorschlag: Statt Abbau der Leistungen fordern wir die Steuern auf den früheren Stand zurück zu setzten!  D.h. die früheren Steuersenkungen und Steuergeschenken in den finanziell guten Jahren der Vergangenheit. zu kürzen! falls nötig auch die Steuerpauschalen (forfaits fiscaux) abzuschaffen, wie dies der Kanton Zürich erfolgreich gemacht hat.


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