Zum Bundesgerichtsentscheid über das Wahlsystem

Das Bundesgerichtsurteil kommt wenig überraschend zum Schluss, dass das Walliser Wahlsystem nicht der eidgenössischen Verfassung gerecht wird. Uns Piraten, wie auch fast alle anderen Parteien, freut die anstehende Abschaffung des verfassungswidrigen Quorums und die Umstellung auf ein faireres Wahlsystem. Der Wermutstropfen bleibt, dass es geschlagene 10 Jahre und einen teuren Bundesgerichtsentscheid erforderte, um den Stein richtig ins Rollen zu bringen.

Die Mehrheitspartei der CVP war aus eigennützigen Gründen gegen eine Umstellung des Wahlsystems und hat sämtliche Forderungen zur Herabsetzung des Quorums aktiv blockiert. Man nahm in Kauf, dass mit einem Quorum von bis zu 33,3% viele Stimmen faktisch wertlos wurden damit der Wahlkampf nur zwischen etablierten Parteien stattfand.

Auch nach dem Bundesgerichtsuteil ist man mit dem Entscheid nicht zufrieden. Hatte man doch selbst die Zeit für Änderung verstreichen lassen, kritisiert die CVP nun das „Fremdregieren“ des Bundesgerichts. Zusätzlich spricht sie der Walliser Bevölkerung die Fähigkeit ab, Wahlsysteme wie z.B. den „Doppelten Pukelsheim“ zu verstehen. Diese Haltung empfinden wir als entwürdigend.

Jetzt heisst es aber Anpacken ohne faule Kompromisse einzugehen! Auch wenn das Gesetz ein maximales Quorum von 10% zulässt, würden wir einen tieferen Wert begrüssen und wir hoffen, dass bis zu den Wahlen 2017 die Weichen für eine demokratische und faire Wahl gestellt sind.

Unsere Position:
– 20140221 Leserbrief zum Bundesgerichtsentscheid

Weitere Infos:
– 20140219 BG Urteil Proporzwahl Wallis (in voller Länge)
– 20140219 SRF Das Wallis braucht grössereWahlkreise
– 20140220 WB Wende im Demokratischen System
– 20140222 WB R21-Kommissionspräsident Thomas Burgener. Ein Bundesgerichtsurteil und seine Folgen


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