Wallis: Bussen für Radarwarner bei Facebook

radarwarner

Der Wind hat sich gedreht. Personen, die auf Facebook vor Polizeikontrollen und Radar warnen, werden nun auch im Kanton Wallis gebüsst!

Dies obwohl es Anfang Mai vom Mediensprecher der Kantonspolizei Wallis noch wie folgt getönt hat: «Wir suchen nicht aktiv nach Personen, die Radarkontrollen in sozialen Netzwerken publizieren» (Siehe RZ oder 1815).

Gesetzlich liegt der Fall aber klar! Mit dem Massnahmenpaket „Via Sicura“ wurde am 1. Januar 2013 auf Bundesebene das Strassenverkehrsgesetz verschärft. Unter Artikel 98 Absatz 3a, heisst es nun: «Mit Busse wird bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt.». Dies ist, neben dem Einwand 2008 vom Bundesamt für Kommunikation, auch der Grund, wieso im Radio nicht mehr vor Radaranlagen gewarnt wird. Und diese gesetzliche Grundlage wird nun auch im Wallis angewandt. So berichteten uns einzelne User der Facebookgruppe Wallis, dass ihnen eine Busse von 300 CHF* auferlegt wurde (*Betrag variiert je nach richterlichem Beschluss).

Auf unsere Anfrage bestätigt uns die Stadtpolizei Brig-Glis:
«Es werden Personen zur Anzeige gebracht, welche bei Facebook vor Radarkontrollen warnen. Dabei wird kein Unterschied zwischen geschlossenen oder öffentlichen Gruppen gemacht, da im Fall von Facebook, trotz Gruppenstatus „Geschlossene Gruppe“, jede Person nach Einladung Zugang erhält. Aus Sicht der Stadtpolizei Brig-Glis nimmt die Nutzung solcher „Radarwarngruppen“ weiter zu, weswegen nun aktiv gegen die Verbreitung vorgegangen wird.»

Gesetzlich liegt die Situation also klar und wir empfehlen, künftig keine Meldungen dieser Art in den Radarmeldegruppen bei Facebook zu publizieren. Dennoch üben wir Kritik an der 2013 durch den Bund verschärften Gesetzgebung! Denn für uns ist ein Verbot niemals die Lösung und  Radarkontrollen sollen nicht die Staats- oder Gemeindekassen füllen, sondern für Sicherheit im Verkehr sorgen und hier kann auch eine Facebookgruppe, mit ihren Warnungen präventiv mithelfen.

Weitere Links:
– 20140521 RZ: Ist Facebook als Radarmelder strafbar?
– 20140513 20min: Vor Radar gewarnt – von Polizei vorgeladen
– 20140515 1815.ch: Markus Rieder: „Wir machen keine Jagdt auf Radarwarner“

 

Gegen eine Aufweichung des Arztgeheimnisses im Walliser Strafvollzug

arztgeheimnisWir haben unsere Pressemitteilung gegen eine Aufweichung des Arztgeheimnisses im Walliser Strafvollzug an die lokalen Medien übermittelt. Sie wurde – bisher – von 1815.ch veröffentlicht:

Gegen die Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug

In der Novembersession behandelt der Grosse Rat ein Gesetz zur Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug. Die Walliser Ärztekammer warnt aber – mit gutem Grund –  vor diesem Gesetz:

Wenn Straftäter im Bewusstsein der Weitergabe aller ihrer Aussagen zum Therapeuten gehen, entsteht kein Vertrauensverhältnis mehr und der behandelnde Arzt erhält keine Informationen um eine allfällige Gefährdung überhaupt feststellen zu können. Das Ziel der Therapie wird ad absurdum geführt. Der behandelnde Vertrauensarzt und der Gutachter für die Justizinstanz dürfen zudem auf keinen Fall durch die gleiche Person repräsentiert werden, weil andernfalls eine wichtige Kontrollinstanz und damit ein Sicherungsmechanismus entfallen wird. Wenn jede noch so kleine Auffälligkeit protokolliert und übermittelt wird besteht nicht zuletzt die Gefahr, dass wirklich gefährliche Entwicklungen in einem bürokratischen Perpetuum Mobile unter den Tisch fallen werden.

Bereits heute kann der Vertrauensarzt bei Verdacht auf Gefahr die Behörden informieren und bei der Beurteilung besonders schwerer Fälle kann der Kantonsarzt zusammen mit der zuständigen Kommission den Vertrauensarzt sogar von der Schweigepflicht entbinden. Mit dem neuen Gesetz zur Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug erreichen wir tatsächlich keine Erhöhung sondern sogar eine Verminderung der Sicherheit der allgemeinen Bevölkerung. Wir hoffen, dass die Meinung von Fachleuten in der Novembersession angemessen Beachtung finden wird.

Walliser Sektion der Schweizer Piratenpartei

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Keine Sparakrobatik auf Kosten von Bildung und Betreuung: Nein zu PAS1!

Wir haben eine Pressemitteilung zum kürzlich verabschieden Sparprogramm PAS1 an die lokalen Medien übermittelt. Sie wurde – bisher – von 1815.ch veröffentlicht:

Bildung-Betreuung-falscher-Ort-zum-SparenPAS1: Sparpgrogramm auf Kosten unserer Zukunft

Der Walliser Grossrat hat mit dem sogenannten „PAS 1“ ein Sparprogramm angenommen, dass unser Bildungswesen langfristig massiv schädigt. Die Walliser Piratenpartei schliesst sich der Kritik des ZMLP (Zentralverband der Magistraten, Lehrerschaft und des Personals des Staates Wallis) an. Das darf nicht das Erbe unserer Generation werden!
Nur durch eine solide Vermittlung von Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess teilnehmen. Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die kompetent und kritisch ihr Leben und ihre Aufgaben meistern und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind.
Es darf daher nicht sein, dass der Grossrat den Rotstift als Erstes bei der Bildung ansetzt.

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Postfinance wird zur Datenkrake – jetzt wehren!


Bis zum 12. Oktober könnt ihr der Postfinance schriftlich mitteilen, dass ihr die Auswertung eurer Konto-Daten ablehnt um zu verhindern dass eure E-Finance Transaktionen gesammelt und ausgewertet werden um ein Schnäppchenportal aufzubauen. Schicke den folgenden Brief per Kontaktformular im E-Finance oder per Briefpost an PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern:

Ausschluss von der Datenanalyse

Wie ich aus der Presse erfahren durfte, wird Postfinance in Bälde die Transaktionen ihrer Kunden detailliert erfassen, um aufgrund dieser Daten Angebote von Partnerfirmen zu offerieren. Wie ich ebenfalls aus der Presse erfahren musste, kann ich nur per explizitem Schreiben an die Postfinance rechtzeitig den Missbrauch und die Analyse meiner Daten verhindern, was ich hiermit tue.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Aktionen auf E-Finance von Mitte Oktober bis zur Lancierung der eigentlichen Partnerfirmenplattform aufgezeichnet werden und ich möchte, dass meine Bewegungen auch nach der Einführung der neuen Plattform nicht aufgezeichnet und nicht zu Werbezwecken verwendet werden.

Ich bin enttäuscht darüber, dass ich von diesem Projekt aus der Presse erfahre und nicht von meiner Bank. Die Vorgehensweise von Postfinance zur Einführung dieser Plattform unterläuft den gesetzlich verankerten Datenschutz.

Hat sich das Projekt-Management darüber Gedanken gemacht, wie viele Unternehmungen ein Kunde heutzutage kontaktieren müsste, wenn alle Firmen gemäss Vorbild Postfinance den Datenschutz von heute auf morgen nur noch dann gewähren würden, wenn der Kunde den Datenschutz schriftlich einfordert?

Die Tatsache, dass Sie statt einem möglichen freiwilligen Angebot eine verpflichtende Vertragsbedingung einführen, ist kundenfeindlich und verstösst gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes. Mit der Vorgehensweise über versteckte Klauseln in allgemeinen Zugangsbedingungen, die Erfahrungsgemäss kaum gelesen werden, versuchen Sie ihre Kunden bewusst zu hintergehen. Von einem Finanzinstitut erwarte ich einen sorgfältigeren Umgang mit Kundendaten. Mein Vertrauen in Ihr Institut schwer angeschlagen.

Ich erwarte von Ihnen die Kenntnisnahme meines Schreibens und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Wünsche wahr genommen werden, noch vor dem 14. Oktober 2014.

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