Wir haben unsere Pressemitteilung gegen eine Aufweichung des Arztgeheimnisses im Walliser Strafvollzug an die lokalen Medien übermittelt. Sie wurde – bisher – von 1815.ch veröffentlicht:
Gegen die Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug
In der Novembersession behandelt der Grosse Rat ein Gesetz zur Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug. Die Walliser Ärztekammer warnt aber – mit gutem Grund – vor diesem Gesetz:
Wenn Straftäter im Bewusstsein der Weitergabe aller ihrer Aussagen zum Therapeuten gehen, entsteht kein Vertrauensverhältnis mehr und der behandelnde Arzt erhält keine Informationen um eine allfällige Gefährdung überhaupt feststellen zu können. Das Ziel der Therapie wird ad absurdum geführt. Der behandelnde Vertrauensarzt und der Gutachter für die Justizinstanz dürfen zudem auf keinen Fall durch die gleiche Person repräsentiert werden, weil andernfalls eine wichtige Kontrollinstanz und damit ein Sicherungsmechanismus entfallen wird. Wenn jede noch so kleine Auffälligkeit protokolliert und übermittelt wird besteht nicht zuletzt die Gefahr, dass wirklich gefährliche Entwicklungen in einem bürokratischen Perpetuum Mobile unter den Tisch fallen werden.
Bereits heute kann der Vertrauensarzt bei Verdacht auf Gefahr die Behörden informieren und bei der Beurteilung besonders schwerer Fälle kann der Kantonsarzt zusammen mit der zuständigen Kommission den Vertrauensarzt sogar von der Schweigepflicht entbinden. Mit dem neuen Gesetz zur Aufweichung des Arztgeheimnisses im Strafvollzug erreichen wir tatsächlich keine Erhöhung sondern sogar eine Verminderung der Sicherheit der allgemeinen Bevölkerung. Wir hoffen, dass die Meinung von Fachleuten in der Novembersession angemessen Beachtung finden wird.
Walliser Sektion der Schweizer Piratenpartei
20141031_Pressemitteilung_ArztgeheimnisStrafvollzug by Piratenpartei Wallis / Parti Pirate Valaisanne