Der Bundesrat, der Staatstrojaner, Überwachung und das Wallis

Der Bundesrat hat an einer Pressekonferenz angekündigt, dass die Schweiz eine bessere gesetzliche Grundlage zur Internet-Überwachung erhalten soll. Wir wären keine Piraten, wenn wir diese Entwicklung nicht kritisch „Gegen-Überwachen“. Doch gab es wirklich irgend einen Aufreger? Wir meinen JA!

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Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision  erreichen, dass die Überwachungsmassnahmen der technischen Entwicklung angepasst wird. Die Revision beinhaltet nicht nur, wer welche Pflichten hat sondern beschäftigt sich auch mit der Vorratsdatenspeicherung und der Zulassung des Staatstrojaners (GovWare).

Die Vorratsdatenspeicherung soll von 6 auf 12 Monaten verlängert werden. Dies halten wir als einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte. Studien haben gezeigt, dass eine Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserung der Aufklärungsquoten bringt. Auch gibt es keine Erhebung des Bundesamts für Statistik, die auf einen kausalen Zusammenhang zwischen Vorratsdaten und Ermittlungserfolg schliessen lassen. Wir sehen darin also keine Notwendigkeit.

Auch den Einsatz des Staatstrojaners (Neusprech: Government Software) stehen wir kritisch gegenüber. Der Staatstrojaner ist eine Überwachungsmassnahme, die sich nicht nur schwer kontrollieren, sondern auch rechtlich schwierig handhaben lässt. Dies fängt mit der Definition des Begriffes Telekommunikation an. Wo beginnt die Kommunikation in einem Computer? Wo hört sie auf? Was gilt überhaupt als Kommunikationsmittel?

Neben den rechtlichen Mängel, sehen wir auch technische Schwierigkeiten. Selbst wenn der Trojaner nur Telekommunikation überwachen darf, handelt es sich um eine Software die auf dem Computer des Bürgers installiert wird. Wer hindert die Software daran, mehr zu Überwachen als nur die Kommunikation? Wer verhindert etwaige Manipulationen die durch die Trojaner-Installation und dessen Betreibung entstehen (können)?

Natürlich, so der Bundesrat, dürfen die neuen Überwachungsmassnahmen nicht präventiv verwendet werden, sondern dürfen nur für einen „eng begrenzten Katalog“ von Delikten angewendet werden. Leider können wir uns nicht damit anfreunden, einen Katalog mit 70 Delikten, wie Diebstahl, Datenbeschädigung und Doping als „eng begrenzt“ zu bezeichnen.

Was bedeutet dies nun für’s Wallis? Uns liegen die bisherigen Zahlen der kantonalen Überwachungsmassnahmen vor.   Die nachfolgende Grafik zeigt, dass das Wallis seit 2011 mit doppeltem Wachstum (im Vergleich zu allen anderen Kantonen) auf Überwachungsmassnahmen setzt. Wir befürchten nun, dass diese Zahlen auf Grund der Gesetztesrevision noch weiter ansteigen. Wollen wir das wirklich? Wir sagen NEIN!

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Prozentuale Steigerung der Überwachung

Überwachungsmassnahmen im Wallis


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