Was mit den Hotelgast-Daten im Wallis passiert

Wir haben bei der Kantonspolizei nachgefragt, was mit den Daten der Hotelgäste im Wallis genau passiert und haben nun folgende Kenntnisse erhalten:

20130730-Hotelpolizei5Jahre-Symbolbild

  • Die Daten werden für 5 Jahre aufbewahrt, danach werden sie automatisch vernichtet.
  • Die Polizei hat Zugriff auf diese Daten, die Justiz auf Anfrage.
  • Entscheidend darüber, ob ein Betrieb diese Daten erheben muss, ist nicht die Betriebsgrösse sondern es handelt sich um sämtliche Beherbergungsbetriebe ausser Bed and Breakfast-Anbieter.
  • Die Übermittlung der Daten kann unregelmässig stattfinden, ist aber in der Regel monatlich.
  • Es obliegt den Beherbergungsbetrieben, ihre Gäste über die Behandlung der Daten in Kenntnis zu setzen.
  • Die erhobenen Daten sind: Name, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse und Transportmittel während des Aufenthaltes.
  • Pro belegtem Zimmer wird ein Formular ausgefüllt. Bei Familien und Gruppen übernimmt der Reiseorganisator die Ergänzung des Formulares für alle Mitreisenden und führt diese in Form einer Liste auf, die dem Formular beigelegt wird.
  • Die Datenmenge pro Jahr wird nicht beziffert (keine Angaben hierzu)


D.h. die Daten aller Walliser Hotelgäste werden nicht nach Prüfung direkt gelöscht sondern ohne Verdacht einfach mal für 5 Jahre weggespeichert. Zusätzlich kann jederzeit von der Polizei auf diese Daten zugegriffen werden (Wohl ohne Gerichtsprüfung?). Für uns sieht dies ganz nach einer unverhältnismässigen Datensammlung aus und ist ein klarer Fall für unsere Datenschutzbeauftragte.


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