Eine Totalrevision, des in die Jahre (1955) gekommenen kantonalen Polizeigesetz wird von uns sehr begrüsst. Im Grunde sind einige Punkte dieser revidierten Fassung sehr gut gelungen. So wurde der Gesetzestext gut strukturiert, stark vereinfacht und enthält einige wichtige Passus zum Schutz der von Massnahmen Betroffenen und auch der Polizeibeamten des Kantons Wallis. Zudem wird die Informationspflicht hoch gehalten und die Beschwerdeführung klar geregelt.
Im Weiteren begrüssen wir die klare Trennung zwischen Gemeinde- und Kantonspolizei und die damit präzisierte Aufgabenteilung. Auch in unserem Verständnis liegen die alltäglichen Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Gemeindepolizei und die effektive Strafverfolgung sowie ausserordentliche, mittel- bis grössere Ereignisse in der Kompetenz der Kantonspolizei.
Dennoch gibt es aus unserer Sicht einige Punkte, welche präzisiert, angepasst oder gar ganz zu streichen sind. Diese werden hier als PDF erläutert.
Das Basisdokument des Kantons sind hier zu finden.