Urversammlung Brig-Glis: Neues Polizeireglement, dieselben inhaltlichen Probleme

brig-glisAm 26. Mai stimmt die Stadtgemeinde Brig-Glis an der Urversammlung über ein neues Polizeireglement ab (Letzte Version 1995):

Inhaltlich ähnlich dem Polizeireglement von Visp und Naters finden sich, neben der bestehenden Videoüberwachung, wieder einige kritische Punkte in den Artikeln:

Artikel,Kurzinhalt (gekürzt),Argument dagegen

6.2,“Wegweisung: Polizei kann bestimmten Personen/Personengruppen die Teilnahme an Veranstaltungen verbieten“,“Ein vorsorgliches Teilnahmeverbot an öffentlichen Veranstaltungen gegen Personen oder Gruppen, welche nur möglicherweise in Zukunft eine Gesetzesübertretung begehen (in Zukunft! Wohlgemerkt), kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Es verstösst gegen die Bundesverfassung Art. 22.2: ~~Jede Person hat das Recht Versammlungen zu organisieren und an Versammlungen Teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.“

7,“Polizeiliche Generalklausel: Gemeindepolizei trifft ohne gesetzliche Grundlage Massnahmen…“,“Ermächtigungen ohne gesetzliche Grundlage haben nichts in einem Gesetzestext zu suchen. Ansonsten wären weiteren Punkte des Polizeireglements ja auch hinfällig und es dürfte einfach nur nach Ermessen gehandelt werden. Es steht im Widerspruch zur Bundesverfassung Art. 31 a: ~~Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.

8,“Es wird gebüsst, wer andere belästigt oder öffentliche Sicherheit gefährdet, ohne dass eine strafbare Handlung vorliegt.“,“Hier gibt’s wieder eine gewagte Aussage: ohne dass eine strafbare Handlung vorliegt. Es dürfen also Bussen verteilt werden, auch ohne Gesetzesübertritt? Belästigung und Gefährdung sind dabei sehr dehnbare Begriffe!“

12,“Es wird gebüsst, wer sich weigert, auf begründete Aufforderung hin einem Polizeibeamten seine Identität bekannt zu geben“,“Bei einer Weigerung wird direkt gebüsst? Es reicht doch völlig aus, die Person auf den Polizeiposten Mitzunehmen (wie im nachfolgenden Absatz auch erwähnt) um dort die Angaben zu prüfen. ~~Ich möchte gerne erneut bemerken, dass wir in der Schweiz KEINE Ausweispflicht haben“

14,“Es wird gebüsst, wer auf öffentlichem Grund, Plätzen und Strassen oder in Häusern um Geld oder andere Gaben bettelt oder für Geld ohne Bewilligung musiziert/singt“,“Im Gegensatz zum Natischer Polizeireglement, werden hier die Sternensinger, Fussball-Lottokarten, Gesang-Tombola VerkäuferInnen nicht ausgenommen. Trotzdem: Reine Polemik ohne irgendwelche effektive Problematik in der Stadt Brig“

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Siehe Auszug aus: https://www.brig-glis.ch/stadtinfo/files59/verwaltungsjahr_2013.pdf

Polizeireglement NEU Brig.pdf by Piratenpartei Wallis / Parti Pirate Valaisanne

Weitere Informationen:
– 20140522 RZ-Online Stadtgemeinde Brig-Glis will Polizeireglement verschärfen
– 20140524 WalliserBote Kein Widerstand mehr?

UPDATE 20140526

Das neue Polizeireglement wurde, trotz Diskussion/Widerstand angenommen. Von den ca. 120 Anwesenden (laut Augenzeugen) wurden die meisten Punkte mit 3/4 Mehrheit akzeptiert. Kleine Anmerkung zum „Bettelverbot“: Dies fand ungewöhnliche Unterstützung, als eine Klosterfrau aufstand und sich über Bettler, die beim Kloster anklopfen, beschwerte.

20140527 WB Alle Vorlagen gutgeheissen
Weitere Informationen zum Update

– 20140526 RRO.ch Brig-Glis: Neues Polizeireglement verabschiedet
 20140527 WB Alle Vorlagen wurden angenommen


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