Leserbrief zum NDG: Wenn nur ein Anschlag verhindert werden könnte?

Mit einer ähnlichen Überschrift titelte der WB, schon fast als Tatsache, am Montag zur Debatte um das Nachrichtendienstgesetz. In der jetzigen Abstimmung geht es also darum, die eigenen Freiheiten aufzugeben um zumindest einen, möglichen Terroranschlag zu verhindern?20160910-wb-leserbrief-wenn-nur-ein-anschlag-verhindert-werden-konnte

Mit einer ähnlichen Argumentation haben Frankreich und Belgien vor und nach den verachtenswerten Anschlägen reagiert und die Bürgerrechte durch Notstandsgesetze ersetzt sowie den Nachrichtendienst und die Polizeiorgane mit „weitreichenden Kompetenzen“ ausgestattet. Ohne Erfolg!

Wir sollen am 25. September dem Schweizerischen Nachrichtendienst, deren Mitarbeiter 2010 ihre eigenen Daten geklaut oder im Fall des Weinhändlers „Giroud“ Journalisten bespitzelt und gehackt haben, auch solche „Kompetenzen“ ermöglichen? Nein!

Es scheint jeweils die einzige politische Lösung zu sein, auf punktuellen Terror mit mehr staatlicher Überwachung zu reagieren. Auf Kosten unschuldiger „Kollateralschäden“ und auf Kosten der erkämpften Freiheiten.

Doch sind es nicht genau diese Freiheiten, die unsere demokratische Gesellschaft definieren? Ein unangepasstes, freies Zusammenleben ohne Diktat und Denkvorschriften? Diese Freiheiten, die den Terroristen ein Dorn im Auge und damit Ziel ihrer Angriffe sind?

Diese Freiheiten wollen wir jetzt leichtgläubig aufgeben mit dem verständlichen Wunsch nach vermeintlicher Sicherheit? Nein! Der Schaden wäre zu gross!

Nein zum Nachrichtendienstgesetz- Ja zur Freiheit!


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