Kantonale Volksinitiative für ein säkulares Wallis lanciert

11aaHeute fand die öffentliche Pressekonferenz anlässlich der Lancierung der Kantonalen Volksinitiative für die „Trennung von Kirche und Staat im Wallis“ statt. Das Initiativkomitee hatte ins Maison Supersaxon in Sitten eingeladen, um die lokale Presse eingehend über die Gründe und die Ziele der Initiative zu informieren.

Link zum Canal9-Beitrag

Das Initiativkomitee formierte sich im Verlaufe des letzten Jahres im Unterwallis mit einer Handvoll Privatpersonen und dem deutlichen Wunsch, die Trennung von Kirche und Staat im Wallis auf politischem Weg durchzusetzen. Co-Präsident der Walliser Piratenpartei Christian Schnidrig und Aktuarin Melanie Hartmann haben im Februar diesen Jahres Einsitz in das Komitee der Vereinigung für die Lancierung der Initiative genommen und das Initiativkomitee wählte unseren Beisitzer Valentin Abgottspon als Repräsentanten für das Ober- und Barbara Lanthemann als Ansprechperson für das Unterwallis in das Präsidium.

Die deponierte Initiative trägt den Titel « Kantonale Volksinitiative für eine Trennung von Staat und Kirche » und verlangt die Änderung des zweiten Artikels der Kantonsverfassung. Damit die Initiative zur Abstimmung kommt, sind 6000 Unterschriften innerhalb eines Jahres erforderlich. Die Annahme der Initiative hat die Änderung zahlreicher Gesetze und Reglemente zur Folge, die heute das Verhältnis von Kirche und Staat und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kirchen zu regeln versuchen:

  • Die Trennung von Kirche und Staat gewährleistet die Gleichbehandlung von Gläubigen und Nichtgläubigen, sowie Gläubigen unterschiedlichster Religionen. Sie strebt die Verbesserung des Zusammenlebens verschiedener Kulturen und Religionen an, was durch die sinkende Religiosität zum einen, und die steigende religiöse Diversität infolge Migration zum anderen an Bedeutung gewinnt.
  • Es geht in keinster Weise darum, einzelnen Individuen das Tragen von religiösen Symbolen zuhause oder in der Öffentlichkeit zu verbieten. Ein säkularer Staat kennt keine öffentlich-rechtliche Anerkennung und eine damit einhergehende Bevorzugung einer Religion. Im Gegenzug verbietet er niemandem, die Regeln einer religiösen Gemeinschaft einzuhalten, insofern dabei keine Staatsrechte verletzt werden. Gipfel- und Wegkreuze sind von der Initiative nicht betroffen und sind weiterhin – unter Eingabe eines anfechtbaren Bauvorhabens – gestattet.
  • Die Repräsentanten eines säkularen Staates dürfen innerhalb ihres Amtes an öffentlichen Veranstaltungen von kirchlichen Organisatoren teilnehmen, solange die Veranstaltung auch von öffentlichem Interesse ist. Im Übrigen steht es den Repräsentanten frei, ihre Religion in ihrer Freizeit auszuüben.
  • Der Staat hingegen verzichtet darauf in Parlamentsgebäuden, Gerichten, Schulen, Gebäuden von Behörden oder Institutionen wie Spitälern eine bestimmte Religion durch die Zurschaustellung von Symbolen zu bevorzugen. Zu Gunsten eines neutralen Staates soll auch die Präambel „Im Namen Gottes des Allmächtigen“ aus dem Gesetzestext entfallen.
  • Ein säkularer Staat steht auch für eine neutrale Grundbildung ein. In der Konsequenz unterhält er auch keinen religiösen Unterricht an öffentlichen Schulen. Die religiösen Gemeinschaften haben das Recht, die religiöse Bildung selbstständig sicherzustellen und die Eltern haben die volle Entscheidungsvollmacht.
  • Der säkulare Staat würde keine religiösen Aktivitäten finanzieren und auch keinen Lohn an den Klerus zahlen. Er organisiert keine Kollekten und erhebt auch keine Steuern für die Finanzierung von bestimmten Kirchen. Hingegen würde der Staat religiöse Gemeinschaften oder Einzelpersonen in Form von Leistungsaufträgen finanziell unterstützen können, wenn diese soziale oder kulturelle Angebote von öffentlichem Interesse anbieten.

Die Initianten sind sich bewusst, dass es möglicherweise – ähnlich wie beim Frauenstimmrecht in der Schweiz – mehrere Anläufe benötigen wird, bis die Mehrheit der Walliser Bevölkerung die Vorteile einer Trennung von Staat und Kirche anerkennen und die Iniaitive per Abstimmung auch annehmen wird. Das Komitee macht auf der Webseite der Initiative auf derzeitige Missstände aufmerksam, die durchaus die Mehrheit der Walliser Bevölkerung – also die Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Kirchen – konkret betreffen:

  • Fehlendes Mitsprachrecht (siehe Archiv)
    Durch die Defizitgarantie haben die Kirchenmitglieder kein Mitspracherecht bei der Gestaltung ihrer Kirche: diese erhält ihren Sold auch dann, wenn sie nicht im Sinne der Gläubigen handelt: Die Meinung der Kirchenbasis würde von den Kirchen wieder ernst genommen werden müssen.

  • Ungerechtigkeit (siehe Archiv) Im Augenblick können die Kosten für die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen von Gemeinde zu Gemeinde im Wallis eine Differenz von bis zu 200 CHF pro Person aufweisen: Die bisher öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen würden durch die Auslagerung der Kosten die Möglichkeit erhalten, ihre Kosten zu mitteln und gerecht auf ihre Kirchenmitglieder zu verteilen.


Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die Initiative wahrgenommen wird. Aus diesem Grund begrüssen wir es sehr, wenn ihr Freunde, Verwandte, Kollegen und Bekannte auf unsere Plattformen und Kanäle aufmerksam macht:

Weitere Infos:

In den Medien:

Unterschriften sammeln

Unterschriftenbogen zum Herunterladen:

UNTERSCHRIFTENBOGEN DOWNLOAD
Auf Anfrage an info@valais-laic.com verschicken wir auch vorgedruckte Unterschriftenbögen.

  • zu Beachten:
    Wir benötigen 6000 Unterschriften damit die Initiative zur Abstimmung vor das Walliser Volk kommt.
  • Ein Bogen darf nur Unterschriften von der gleichen Gemeinde beinhalten, also benötigt es je nach Wohnort des Unterzeichners einen neuen Bogen.
  • Die Unterschriftenbögen – auch unvollständig – gehen an:
    • Initiative populaire cantonale valaisanne pour un Etat laïque
      Postfach 57
      1976 Erde/Conthey

Weitere Informationen

Kommende Termine: