Was mit den Hotelgast-Daten im Wallis passiert

Wir haben bei der Kantonspolizei nachgefragt, was mit den Daten der Hotelgäste im Wallis genau passiert und haben nun folgende Kenntnisse erhalten:

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  • Die Daten werden für 5 Jahre aufbewahrt, danach werden sie automatisch vernichtet.
  • Die Polizei hat Zugriff auf diese Daten, die Justiz auf Anfrage.
  • Entscheidend darüber, ob ein Betrieb diese Daten erheben muss, ist nicht die Betriebsgrösse sondern es handelt sich um sämtliche Beherbergungsbetriebe ausser Bed and Breakfast-Anbieter.
  • Die Übermittlung der Daten kann unregelmässig stattfinden, ist aber in der Regel monatlich.
  • Es obliegt den Beherbergungsbetrieben, ihre Gäste über die Behandlung der Daten in Kenntnis zu setzen.
  • Die erhobenen Daten sind: Name, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse und Transportmittel während des Aufenthaltes.
  • Pro belegtem Zimmer wird ein Formular ausgefüllt. Bei Familien und Gruppen übernimmt der Reiseorganisator die Ergänzung des Formulares für alle Mitreisenden und führt diese in Form einer Liste auf, die dem Formular beigelegt wird.
  • Die Datenmenge pro Jahr wird nicht beziffert (keine Angaben hierzu)

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Walliser Hotelgast-Daten landen bei der Polizei

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Symbolbild cc-by dataCore

Wie die NZZ am Sonntag veröffentlicht, landen die Daten aller Hotelgäste seit 2008 automatisch bei der Polizei. Betroffen sind 12 Kantone (neben dem Wallis auch Genf, Zürich, Tessin, Neuenburg, Jura, Freiburg, Nidwalden, Zug, Thurgau, Appenzell-Ausserrhoden und Glarus).
Die Da

ten werden scheinbar systematisch mit den Fahndungssystem Ripol (Schweiz) und SIS (Europa) abgeglichen. Wie die Daten erfasst/übertragen und wie lange die Daten für Walliser Hotelgäste gespeichert werden und wie viele Daten es überhaupt sind, ist für’s Wallis, wie so oft, komplett intransparent.

 

 

 

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NEIN zum Überwachungsstaat

Nicht nur durch Amerika (#PRISM) und Grossbritannien (#Tempora) wird im noch nie dagewesenen Stasi-Stiel Staatlich überwacht. Auch unser Bund plant selbst Überwachungsmöglichkeiten seiner Bevölkerung:

Das neue Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erlaubt dem Bund z.B. Viren/Trojaner auf unsere Rechner und Mobiltelefone zu installieren, alle unsere Verbindungsdaten während 12 Monaten auf Vorrat zu speichern (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) und IMSI-Catcher zur intensiven Überwachung der Mobiltelefonie einzusetzen.
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